Wenn es einmal kracht . . .
Die MZCD Pflicht-Haftpflichtversicherung
Selbst bei größter Vorsicht, gegenseitiger Rücksichtnahme und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind Haftungsfälle aus dem Betrieb von Wasserfahrzeugen in und außerhalb von Hafenanlagen nicht auszuschließen.
Schäden, die von ordentlichen Mitgliedern des MZCD und Saisonplatzmietern beim Betrieb ihrer Boote an anderen Wasserfahrzeugen, Personen oder Anlagen verursacht werden, sollen von dieser Versicherung abgedeckt werden, um eine möglichst rasche und reibungslose Schadensabwicklung zu gewährleisten.
Die kollektive Haftplichtversicherung des MZCD ist für alle Mitglieder und Mieter von Saisonliegeplätzen ausnahmslos verpflichtend, die Wasserfahrzeuge an den Steganlagen des MZCD verheften.
Wichtiger Hinweis für neue Mitglieder: Bestehende Haftpflicht- versicherungsverträge mit anderen Anbietern ersetzen nicht die kollektive MZCD Haftpflichtversicherung. Selbstverständlich können bestehende Verträge parallel zur MZCD-Pflichtversicherung beibehalten werden. Zusätzlich sind individuelle Kasko- Vereinbarungen, die über das beim MZCD kollektiv versicherte Haftpflichtrisiko hinausgehen, möglich.
Zusatzvereinbarungen dieser Art sind jedoch direkt mit dem Versicherungsbetreuer abzuwickeln und werden nicht vom MZCD durchgeführt.
Unversicherte Wasserfahrzeuge, als solche gelten nach den Richtlinien des MZCD alle jene , die nicht im Rahmen der kollektiven MZCD Polizze versichert sind , dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - an den Steganlagen des MZCD verheftet werden !
Aus organisatorischen Gründen ist die Versicherungs-Prämie in die jährlichen Club-Beitragsvorschreibung integriert und ist gemeinsam mit dieser vor Saisonbeginn zu entrichten.
Erst die vollständige Einzahlung der Jahresvorschreibung gilt als Nachweis einer aufrechten Haftpflichtversicherung vor Wasserung des Bootes. Sie ist zwingende Voraussetzung für die Benutzung eines clubeigenen Liegeplatzes.
Zur Bestätigung der Entrichtung erhält jeder Versicherte einen blauen MZCD Bon, auf dem die zugewiesene Stegplatznummer und die Daten des versicherten Wasserfahrzeugs vermerkt sind.
Es wir darauf hingewiesen, dass es unerlässlich ist, dem MZCD korrekte, vollständige, vor allem aber aktuelle Daten über Fahrzeug und Kennzeichen zur Verfügung zu stellen und jede Änderung unverzüglich bekannt zu geben.
Ist ein Fahrzeug mit falschen Daten gemeldet, gibt es im Ernstfall keine Schadensdeckung! Der Bon dient auch zur Kontrolle für das Mitglied.
Mitglieder des MZCD, die bis zum jährlich verlautbarten Stichtag vor Saisonbeginn schriftlich erklärt haben, dass sie für diese Periode auf ihren Liegeplatz verzichten werden, sind für dieses Jahr von der Entrichtung der Versicherungsprämie befreit. Die Prämie wird dann im Vorhinein von der individuellen Jahresvorschreibung dieses Mitglieds abgezogen. Analog dazu entfällt die Stegmiete für diese Saison. Natürlich kann dann von diesem Mitglied für die gesamte Dauer dieser Periode kein Boot mehr an der Anlage verheftet werden.
Verzichtserklärungen, die erst nach dem Stichtag einlangen , sind ohne befreiende Wirkung und entbinden nicht von der Entrichtung des kompletten Jahresbeitrags inklusive Stegmiete und Versicherungsprämie. Wir ersuchen um Verständnis, dass keine Ausnahmen gemacht werden können.